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      Regeln (AGB)

      Regeln für eine erfolgreiche Lan-Party


      Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins „LAN @ FH JOANNEUM“ (ZVR 310840336)

      Link zum Datenschutz

      §1: Allgemeine Bestimmungen

      1. Veranstaltungen des Vereins dienen einem gemeinnützigen Zweck und sind nicht gewinnorientiert.
      2. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der AGB zumindest den Ausschluss des Betreffenden von der aktuellen Veranstaltung sowie ggf. auch von weiteren Veranstaltungen vor.
      3. Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen, insbesondere von LAN-Parties, die den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben werden für die Dauer der Veranstaltung zu Teilmitgliedern des Vereins „LAN @ FH JOANNEUM“ gemäß den aktuell gültigen Vereinsstatuten.
      4. Vereinsveranstaltungen sind geschlossene Veranstaltungen. Eine Teilnahme ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
      5. Während der Veranstaltungen werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in weiterer Folge verwertet werden. Der Teilnehmer erteilt durch Betreten der Veranstaltung seine ausdrückliche Zustimmung für die Nutzung der von ihm während oder in Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews online sowie in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und anderen fotomechanischen Vervielfältigungen (z.B. DVD) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
      6. Aktuelle Änderungen der AGB werden im Internet unter https://fhlan.info veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
      7. Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

      §2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

      1. Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Diese ist den Organisatoren bei Eintritt der Veranstaltung zu überreichen.
      2. Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
      3. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.
      4. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
      5. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
      6. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

      §3: Bestimmungen während der Veranstaltung
      1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm den etwaigen Teilnahmebeitrag rückzuerstatten.
      2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
      3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
      4. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Alkohol-, und Rauchverbot . Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
      5. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern und Subwoofern, ist nicht gestattet.
      6. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrib des Computernetzwerks.
      7. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
      8. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungsstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
      9. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so schnell wie möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
      10. Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
      11. Der Betrieb eigener Netzwerkkomponenten oder Servern ist den Teilnehmern nur mit einer Genehmigung der Organisatoren gestattet.

      §4: Turniere und Preisvergabe
      1. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
      2. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
      3. Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
      4. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

      §5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
      1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
      2. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
      3. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
      4. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

      §6: Finanzen
      1. Die Veranstaltung ist nicht gewinnorientiert. Der zu bezahlende Mitgliedsbeitrag dient ausschließlich zur Deckung der Unkosten, die durch die Veranstaltung entstehen. Darunter fallen z.B.: Kosten für das Frühstück, Reinigung, Müll, Hardware, etc.
      2. Etwaige Gewinne aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer Veranstaltungen zu Gute.
      3. Der Mitgliedsbeitrag wird vor Beginn der Veranstaltung eingehoben bzw. ist auf das angewiesene Konto einzuzahlen.

      §7: Datenschutz
      1. Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der Verein „LAN @ FH Joanneum“ (ZVR 310840336), Werk-VI-Strasse 46, 8605 Kapfenberg.
      2. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Nickname (Pseudonym), Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Instant-Messaging-Kontaktdaten und IP-Adresse, zum Zweck der Bereitstellung einer funktionsfähigen Website, der Abhaltung von Vereinsveranstaltungen sowie - sofern der Zusendung von Newslettern zugestimmt wurde - zur Zusendung von Informationen zu Vereinsveranstaltungen durch den Verein „LAN @ FH JOANNEUM“ verarbeitet werden. Zum Zweck der Zusendung von Informationen zu Vereinsveranstaltungen wird die E-Mail-Adresse des Teilnehmers an phpList Ltd, Kneath Point, 8a Flitton Rd, Greenfield, Bedfordshire, K45 5DJ United Kingdom, weitergegeben. phpList Ltd verarbeitet des Weiteren die IP-Adresse des Lesers einer Aussendung zur Generierung von Statistiken und Leseanalysen (Tracking). Detailliertere Informationen hierzu sind unter dem Link https://www.phplist.com abrufbar.
      3. Diese Einwilligung kann jederzeit mittels E-Mail an datenschutz@fhlan.info widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
      4. Eine Teilnahme an Vereinsveranstaltungen ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nur in Zusammenhang mit der Verarbeitung von Teilnehmerdaten (§7b) möglich.
      5. Bei Besuch von Webseiten des Vereins „LAN @ FH JOANNEUM“ werden automatisiert Daten und Informationen einschließlich der IP-Adresse vom Computersystem des aufrufenden Rechners verarbeitet. Diese Daten werden in den Logfiles des Systems gespeichert. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
      6. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
      7. Für die Funktion des Teilnehmer-Logins auf der Webseite des Vereins „LAN @ FH JOANNEUM“ werden Cookies verwendet. Diese Cookies können vom Benutzer in seinem Browser jederzeit entfernt oder deaktiviert werden. Dadurch werden jedoch gewisse Funktionen der Website nicht wie erwartet funktionieren.

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